Kinder flüstern
Eine betreute Kinderreise hat viele Vorteile: Das Kind hat die Gelegenheit selbstständiger zu werden, während die Eltern Zeit für sich haben. Berufstätige können so auch leichter die Differenz zwischen den Schulferien und der Anzahl ihrer Urlaubstage überbrücken. Trotzdem fällt es manchen Eltern besonders beim ersten Mal schwer, ihr Kind alleine in den Urlaub fahren zu lassen. Doch wenn Sie auf ein paar Dinge achten, wird ein betreuter Kinderurlaub bestimmt zu einer Erfahrung, Ihr Kind gerne wiederholen möchte.

Die Rahmenbedingungen abklären

Bei der Auswahl des Veranstalters sollten nicht nur die angebotenen Reiseziele und der Reisepreis eine Rolle spielen. Besonders wichtig sind die Betreuer. So sollte der Reiseveranstalter nicht nur darauf Wert legen, dass sie bestimmte formale und persönliche Voraussetzungen erfüllen, sondern die Betreuer auch selbst noch schulen lassen. Auch sollten Sie darauf achten, für wie viele Kinder ein Betreuer verantwortlich ist. Überprüfen Sie das Reiseprogramm. Ist das Angebot an Aktivitäten ausreichend und entspricht es den Interessen Ihres Kindes? Klären Sie auch ab, welche Leistungen im Reisepreis enthalten sind und welche noch zusätzlich bezahlt werden müssen. Ebenfalls sollte feststehen, was am Urlaubsort gestellt wird und was Sie ihrem Kind mitgeben müssen. Eine Orientierungshilfe bei der Auswahl einer guten Kinderreise bietet das Gütesiegel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).

Die Bedürfnisse des Kindes beachten

Da jedes Kind anders ist, sind auch nicht alle Arten von Kinderreisen gleich gut geeignet. Manche Kinder haben ein großes Interesse an Sport und Bewegung, andere interessieren sich mehr für künstlerische Aktivitäten. Wählen Sie eine Reise aus, an der ihr Kind Spaß hat. Auch die Unterbringung ist wichtig: Soll es beispielsweise lieber ein Zeltlager sein oder findet die Unterbringung in einer Ferienwohnung statt? Letzteres hat besonders bei schlechtem Wetter Vorteile. Klären Sie auch ab, ob der Veranstalter auf besondere Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen kann, wie beispielsweise bei den Mahlzeiten. Zum Schluss sollten Sie noch abklären, wie es mit den Haftungsbedingungen des Veranstalters und dem Versicherungsschutz Ihres Kindes aussieht.

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